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Produkt zum Begriff Krankengeld:


  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Runescape - Mitgliedschaft 30 Tage

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  • Runescape - Mitgliedschaft 45 Tage
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  • Runescape - Mitgliedschaft 90 Tage
    Runescape - Mitgliedschaft 90 Tage

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  • Wie zahlt Krankenkasse Krankengeld?

    Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Nachhinein. Um Krankengeld zu erhalten, muss der Versicherte eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch gibt es eine Obergrenze. Die Zahlung des Krankengeldes endet, wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder die maximale Bezugsdauer erreicht wurde.

  • Wie zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

    Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Voraus. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes des Versicherten, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Krankenkasse benötigt für die Auszahlung des Krankengeldes eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. In einigen Fällen kann das Krankengeld auch an den Arbeitgeber ausgezahlt werden, wenn dieser die Lohnfortzahlung übernimmt.

  • Wann darf Krankenkasse Krankengeld verweigern?

    Die Krankenkasse darf Krankengeld verweigern, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht ärztlich bescheinigt ist oder nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Auch wenn die Krankheit nicht die erforderliche Mindestdauer hat oder die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit einer selbstverschuldeten Krankheitsursache nachgegangen ist, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern. Zudem kann die Krankenkasse Krankengeld ablehnen, wenn die versicherte Person während der Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich nicht an ärztliche Anweisungen hält. Es ist wichtig, dass die versicherte Person alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld erfüllt, um eine Verweigerung seitens der Krankenkasse zu vermeiden.

  • Kann die Krankenkasse das Krankengeld zurückfordern?

    Kann die Krankenkasse das Krankengeld zurückfordern? Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen das Krankengeld zurückfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist oder wenn falsche Angaben gemacht wurden. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld genau zu kennen und einzuhalten, um Rückforderungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, bei Unsicherheiten oder Fragen rechtzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten.

Ähnliche Suchbegriffe für Krankengeld:


  • Runescape - Mitgliedschaft 12 Monate
    Runescape - Mitgliedschaft 12 Monate

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  • Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag

    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Vorsorge-Test Hormone Frau
    Vorsorge-Test Hormone Frau

    Hormonprofil Frau plus: Östradiol, Östriol, Progesteron, Testosteron, DHEA, Cortisol. Selbsttest zur Eigenannwendug, Sie erhalten vom Labor eine ausführliche wissenschaftliche Auswertung.Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der weiblichen Hormone Östradiol, Östriol, Progesteron, Testosteron, DHEA, Cortisol. In erster Linie ist der Verhältnis der einzelnen Hormone zueinander bei der Beurteilung der ermittelten Hormonwerte im Speichel von Bedeutung. Frauen sollten die Probe vorzugsweise zwischen dem 19. und 21. Zyklustag nehmen.Da die Probennahme nicht-invasiv und schmerzlos ist und zu jedem beliebigen Zeitpunkt an jedem Ort erfolgen kann, bietet die Hormondiagnostik aus Speichel Vorteile gegenüber der Bestimmung aus Blut. Die Hormonbestimmung aus Saliva ist besonders aussagekräftig, da gezielt der freie, biologisch aktive Anteil der Hormone ermittelt wird.Das Testset umfasst: 1 Anleitung zur Probengewinnung 1 Probenbegleitschein 1 Garantieschein 3 Speichelgefäße (Saliva) 3 Strohhalme 3 Etiketten Probe 1-3 mit Aufdruck: Name, Datum, Uhrzeit 1 Versandgefäß 1 blaue Versandtasche Nach Ihrer Bestellung schicken wir Ihnen das gewünschte Hormone Frau plus Test-Paket mit einer ausführlichen Anleitung zu. Sie geben den Speichel in ein Röhrchen, schicken es in einem vorbereiteten Kuvert an unser Partnerlabor GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG und erhalten einen Befund mit der Bewertung Ihres Profils. Wichtiger Hinweis:Alle Informationen über die Anwendungsmöglichkeiten und Ergebnisse des Tests zu Hormonstörungen dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keinesfalls eine medizinische Beratung dar und können keinesfalls den fachkundigen Rat durch einen Arzt, Apotheker und/oder Heilpraktiker ersetzen. Bitte konsultieren Sie Ihren Therapeuten zur Beratung bei hormonellen Störungen.Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei diesem Test eine Erstattung durch die Private Krankenkasse nicht immer gewährleistet ist. Klären daher bitte mit Ihrer Krankenkasse ab, ob die Leistungen erstattet werden.Hormone Frau plus Inverkehrbringer: medivere GmbH, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz

    Preis: 124.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?

    Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist und dadurch einen Verdienstausfall hat. Die Zahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach einer bestimmten Karenzzeit, die je nach Versicherungstarif unterschiedlich sein kann. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes der versicherten Person, jedoch gibt es eine Obergrenze. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld solange, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert und die versicherte Person die erforderlichen Nachweise erbringt.

  • Wie zahlt die Krankenkasse Krankengeld aus?

    Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel direkt an den Versicherten aus. Dies geschieht in der Regel monatlich im Voraus. Der Betrag wird auf das angegebene Konto des Versicherten überwiesen. Es ist wichtig, dass der Versicherte der Krankenkasse regelmäßig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, um weiterhin Krankengeld zu erhalten. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts des Versicherten, kann aber je nach individuellem Tarifvertrag variieren.

  • Kann die Krankenkasse mit Krankengeld streichen?

    Kann die Krankenkasse mit Krankengeld streichen? Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen das Krankengeld streichen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankheit nicht mehr vorliegt, der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder wenn falsche Angaben gemacht wurden. Es ist wichtig, dass der Versicherte alle Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllt und die Krankenkasse über alle relevanten Informationen informiert, um Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

  • Kann die Krankenkasse gezahltes Krankengeld zurückfordern?

    Kann die Krankenkasse gezahltes Krankengeld zurückfordern? Ja, die Krankenkasse kann unter bestimmten Umständen gezahltes Krankengeld zurückfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankmeldung rückwirkend geändert wird oder wenn der Versicherte während des Krankengeldbezugs Einkommen aus einer anderen Quelle erhält. In solchen Fällen kann die Krankenkasse das zu Unrecht gezahlte Krankengeld zurückfordern. Es ist daher wichtig, alle relevanten Informationen korrekt und zeitnah an die Krankenkasse zu übermitteln, um Rückforderungen zu vermeiden. Betroffene sollten sich im Zweifelsfall an ihre Krankenkasse wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.

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